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Gesetz zum Emissionshandel

Berlin (ddp) - Mit dem am 12. März 2004 vom Bundestag beschlossenen "Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz" (TEHG) werden in Deutschland die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für den von der Europäischen Union geplanten Kohlendioxid-Emissionshandel geschaffen. Damit will die Europäische Union eine Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen erreichen.

Energieintensiven Anlagen der Stromwirtschaft und der Industrie werden Zertifikate zugeteilt, die zum Ausstoß einer bestimmten Kohlendioxid-Menge berechtigen.

Mit diesen Zertifikaten können die Unternehmen ab Anfang 2005 untereinander handeln. Bei zu starkem Kohlendioxid-Ausstoß müssen Zertifikate entsprechend hinzugekauft werden, während Unternehmen mit Emissionsminderungen Rechte verkaufen können.

Das TEHG enthält die Grundlinien des Handelssystems und regelt die Fragen der Zuteilung und des Austauschs der Emissionsberechtigungen sowie die Sanktionen bei Überschreitung des zulässigen Kohlendioxid-Ausstoßes.

Bis Ende März 2004 muss Deutschland bei der EU-Kommission seinen nationalen Allokationsplan vorlegen, in dem die Aufteilung der Zertifikate auf die Unternehmen festgelegt wird. Dabei soll die Zuteilung der Emissionsrechte nach dem Willen des Bundesumweltministeriums auf der Basis der Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft von 2001 zum Klimaschutz stattfinden.

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