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Seit der Liberalisierung des Strommarktes besteht das "Problem" der Durchleitung. D.h. wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, muss Ihr neuer Anbieter seinen Strom zu Ihnen "durchleiten". Dazu muss er eine entsprechende "Durchleitungsvereinbarung" mit Ihrem Netzbetreiber, also Ihrem alten Anbieter, schließen. Ihr alter Anbieter kann eine Netznutzungsgebühr verlangen, die Höhe ist noch nicht einheitlich festgelegt. Kommt ein solcher Vertrag nicht zustande, können Sie keinen Strom von Ihrem neuen Anbieter beziehen. Die deutschen Netzbetreiber sind jedoch dazu verpflichtet, Strom von anderen Anbieter durchzuleiten. Oft können Einigungen erst nach zähen Verhandlungen getroffen werden, weil etwa die verlangten "Netznutzungsentgelte" zu hoch sind.
Als Kunde haben Sie mit dem ganzen Prozedere der Durchleitungsverhandlungen nichts zu tun. Ihr neuer Anbieter gibt Ihnen Bescheid, sobald er eine Einigung mit Ihrem alten Anbieter getroffen hat. So lange müssen Sie warten. Die gesamten Kosten trägt Ihr neuer Anbieter.
Siehe auch (Strom-) Beistellung.
8 Treffer im Energie-Lexikon D
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