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Die Braunkohleschutzklausel ist Bestandteil des Energiewirtschaftsgesetzes vom April 1998. Sie soll wegen der politisch gewollten erheblichen Investitionen in ostdeutsche Braunkohlekraftwerke und -tagebaue in Höhe von etwa 20 Milliarden Mark den Absatz von Strom aus ostdeutscher Braunkohle sichern helfen.
Angesichts der Entwicklung des Marktgeschehens in den vergangenen Jahren hat sich die Klausel als richtig und notwendig erwiesen. VEAG behält sich auch künftig die Einzelfallprüfung hinsichtlich der Anwendung der Braunkohleschutzklausel vor.
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