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In der Koalitionsvereinbarung der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist ein Ausstieg aus der Kernenergie im Konsens mit den Kraftwerksbetreibern festgeschrieben. Am 14. Juni 2000 hatten die Bundesregierung und die führenden Energieversorgungsunternehmen vereinbart, die Nutzung der Atomkraft in Deutschland geordnet zu beenden. Eckpunkte des Atomausstiegs sind:
(1) Die Laufzeiten der Atomkraftwerke (AKW) werden auf 32 Jahre befristet. Das Ende der Atomenergienutzung begrenzt die Menge des radioaktiven Abfalls.
(2) Wiederaufarbeitung (WAA) als Entsorgungsweg ist nur noch bis zum 1. Juli 2005 zulässig.
(3) An den Standorten der AKW entstehen Zwischenlager. Dadurch werden Atomtransporte bis zu zwei Drittel minimiert.
(4) Der Bau des Endlagers Gorleben ist gestoppt.
Die Sicherheitsstandards werden in der Zwischenzeit nicht verringert. In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgern heißt es: "Während der Restlaufzeiten wird der von Recht und Gesetz geforderte hohe Sicherheitsstandard weiter gewährleistet." Erstmals werden obligatorische Sicherheitsüberprüfungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vorgeschrieben und im Atomgesetz verbindlich verankert. Außerdem müssen die Betreiber ihre Deckungsvorsorge um das Zehnfache erhöhen - von bisher 500 Millionen auf jetzt fünf Milliarden DM. Dieses Geld soll im Falle eines Unfalls Schadenersatzansprüche abdecken. Mit der Ausstiegsvereinbarung wird die Regellaufzeit der Atomkraftwerke auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme befristet. Der älteste Reaktor in Obrigheim wird voraussichtlich Ende 2002 vom Netz gehen. Das jüngste Atomkraftwerk, Neckarwestheim 2, würde im Frühjahr 2021 abgeschaltet. Im Durchschnitt laufen die 19 deutschen Atomkraftwerke noch 13 Jahre. Außerdem haben die Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Möglichkeit, ältere Atomkraftwerke früher abzuschalten, dafür können jüngere Reaktoren länger betrieben werden. Die eingesparten Strommengen der alten AKW werden auf neuere, sicherere Anlagen übertragen. So soll das AKW Stade bereits 2003 stillgelegt werden, das AKW Mülheim-Kärlich wird nicht mehr in Betrieb gehen.
Das heißt: Atomtransporte sind weiterhin notwendig, aber es wird bis zu zwei Drittel weniger Transporte geben. Die Energieversorger haben sich verpflichtet, so zügig wie möglich Interims- bzw. Zwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke zu errichten. Dadurch werden Transporte abgebrannter Brennelemente in die Zwischenlager Ahaus und Gorleben vermieden. Transporte zur Wiederaufarbeitung nach La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) sind nur noch bis zum 1. Juli 2005 erlaubt. Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wird erst im Jahr 2030 benötigt. Die abgebrannten Brennelemente produzieren noch erheblich Nachwärme und sollen deshalb vor der Endlagerung mehrere Jahrzehnte in Zwischenlagern abklingen. Bis das Auswahlverfahren verbindlich festgelegt ist, werden keine neuen Standorte ausgewählt oder erkundet. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) können abgebrannte Brennelemente noch so lange in die zentralen Zwischenlager nach Gorleben und Ahaus transportieren, bis die standortnahen Interims- bzw. Zwischenlager in Betrieb gegangen sind. Der Atommüll aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England muss weiterhin nach Gorleben gebracht werden, da die CASTOR-Halle in Gorleben das einzige genehmigte Zwischenlager für hochradioaktive Glaskokillen (Abfälle aus der WAA) in Deutschland ist.
Eine chronologische Nachrichtenübersicht über die Gespräche finden Sie, wenn Sie in unsere Suche "Konsensgespräche" eingeben.
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